April 15, 2013 - neurocare group
April 15, 2013 - neurocare group
Neurofeedback kann im Rahmen einer ergotherapeutischen Behandlung von den Krankenkassen erstattet werden.
Bis heute ist Neurofeedback kein eigenständiges Heilmittel in der Heilmittel-Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen und wird damit nicht von den Kassen bezahlt. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben jedoch im Frühjahr 2012 eine Stellungnahme verfasst, die es Ärzten erlaubt, bei Verordnung ergotherapeutischer Maßnahmen bei ADHS gezielt auf den Einsatz von Neurofeedback-Training hinzuwirken. Dies kann im Rahmen einer sensomotorisch-perzeptiven bzw. einer psychisch-funktionellen Behandlung geschehen. Der Arzt muss dann auf dem Rezept eines dieser Hilfsmittel aufführen. In diesem Fall erstatten die Krankenkassen die Kosten abzüglich der üblichen Selbstbeteiligung.
Bei Behandlung durch einen Psychotherapeuten oder Psychiater besteht nach wie vor nur die Möglichkeit, bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Einzelantrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Weitere Artikel
Okt. 29, 2022
Aug. 31, 2016
Mai. 11, 2023
Erfahren Sie mehr über unser therapeutisches Modell, unser weltweites Netzwerk an Therapiezentren und wem wir helfen.
Erfahren Sie mehr über unsere innovativen Technologien und unsere Fortbildungsakademie für Medizinern und Forschern.
Copyright © neurocare group AG 2024